Schnell zur richtigen Datenannahmestelle
Bei unseren bisherigen Projekten – insbesondere bei der Gründung neuer Pflege- und Gesundheitsunternehmen – haben wir immer wieder festgestellt, dass bei der Abrechnung Unsicherheiten entstehen:
Welcher Kostenträger gehört zu welcher Datenannahmestelle? Welcher Dienstleister nimmt die elektronische Abrechnung entgegen? Und muss die Papierabrechnung möglicherweise an eine andere Adresse gesendet werden?
Häufig werden das Institutionskennzeichen der Krankenkasse, das IK des Abrechnungsdienstleisters und eine abweichende Postanschrift miteinander verwechselt. Die möglichen Folgen sind Rückläufer, verzögerte Zahlungen oder fehlerhafte Einträge im Abrechnungssystem.
Mit unserem kostenlosen Assistenten möchten wir Sie bei der Suche nach den richtigen Abrechnungsdaten unterstützen. Sie können Kranken- und Pflegekassen nach Name, Bundesland oder Institutionskennzeichen suchen. Anschließend erhalten Sie eine kompakte Übersicht über:
- Sitz und Anschrift des Kostenträgers
- Institutionskennzeichen der Kasse
- elektronische Datenannahmestelle beziehungsweise Abrechnungsdienstleister
- abweichende Annahmestellen für Papierunterlagen
- relevante Postanschriften
Wir pflegen und aktualisieren die hinterlegten Informationen regelmäßig und mit großer Sorgfalt. Dennoch können sich Zuständigkeiten, Institutionskennzeichen oder Annahmestellen kurzfristig ändern. Auch technische Fehler lassen sich nicht vollständig ausschließen. Maßgeblich sind daher immer die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers.
Einleitung
Als kostenlosen Service stellen wir diese Suche bereit. Sie finden damit die gesetzliche Krankenkasse oder die zugehörige Pflegekasse, das Institutionskennzeichen der Kasse, die typische Datenannahmestelle sowie Hinweise zum elektronischen Weg (DTA-Verfahren) und zum Postversand.
Die Nutzung ist unverbindlich und ohne Anmeldung.
So nutzen Sie die Suche
- Geben Sie den Kassennamen ein (z. B. AOK, BARMER, IKK classic) oder die IK der Kasse.
- Wählen Sie bei regionalen Kassen das Bundesland – bei „AOK“ und „Bayern“ erscheint nur die AOK Bayern inklusive Pflegekasse.
- Optional filtern Sie nach Kassenart. Für Kranken- und Pflegekasse zusammen lassen Sie den Filter auf „alle“.
- In der Trefferliste sehen Sie Sitz, Kassen-IK, DAV, DAV-IK (Dienstleister) und die üblichen DTA-Angaben nach SGB V bzw. § 105 SGB XI.
Gesucht wird die IK der Kasse (Kassensitz-IK, auf der eGK als Institutionskennzeichen der Kasse erscheint). Die IK des Abrechnungsdienstleisters ist extra gekennzeichnet und wird nicht als Kassen-IK verwendet.
Was die Auskunft enthält
- Name und Sitz der Krankenkasse bzw. Pflegekasse
- Institutionskennzeichen der Kasse
- Abrechnungsdienstleister / Datenannahmestelle (DAV) und DAV-IK
- Hinweise zum Post- und Belegweg, sofern er vom Hauptsitz abweicht
- Orientierung, für welche Pflegeleistungen oft DTA gewünscht wird (§ 36, § 37 Abs. 3, § 40, § 41 SGB XI; § 39 und § 45b kassenabhängig)
Wichtiger Hinweis
Diese Seite ersetzt nicht die amtliche Kostenträgerdatei. Verbindlich für den Datenaustausch sind die jeweils aktuellen Dateien der Kassenartenverbände auf www.gkv-datenaustausch.de. Vor dem Versand einer Abrechnung prüfen Sie bitte IK, Annahmestelle und Verfahren in der für Sie geltenden Kostenträgerdatei.
Name und Bundesland gelten zusammen: „AOK“ + Bayern zeigt nur AOK Bayern (Krankenkasse und Pflegekasse).
Beispiele:
AOK Bayern ·
Pflegekasse BARMER ·
186710503 (PK AOK BW) ·
alle Pflegekassen
Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Kostenträgerdateien auf gkv-datenaustausch.de.
Name und Bundesland gelten zusammen: „AOK“ + Bayern zeigt nur AOK Bayern (Krankenkasse und Pflegekasse). Beispiele: AOK Bayern · Pflegekasse BARMER · 186710503 (PK AOK BW) · alle Pflegekassen
Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Kostenträgerdateien auf gkv-datenaustausch.de.