Schnell zur richtigen Datenannahmestelle

Bei unseren bisherigen Projekten – insbesondere bei der Gründung neuer Pflege- und Gesundheitsunternehmen – haben wir immer wieder festgestellt, dass bei der Abrechnung Unsicherheiten entstehen:

Welcher Kostenträger gehört zu welcher Datenannahmestelle? Welcher Dienstleister nimmt die elektronische Abrechnung entgegen? Und muss die Papierabrechnung möglicherweise an eine andere Adresse gesendet werden?

Häufig werden das Institutionskennzeichen der Krankenkasse, das IK des Abrechnungsdienstleisters und eine abweichende Postanschrift miteinander verwechselt. Die möglichen Folgen sind Rückläufer, verzögerte Zahlungen oder fehlerhafte Einträge im Abrechnungssystem.

Mit unserem kostenlosen Assistenten möchten wir Sie bei der Suche nach den richtigen Abrechnungsdaten unterstützen. Sie können Kranken- und Pflegekassen nach Name, Bundesland oder Institutionskennzeichen suchen. Anschließend erhalten Sie eine kompakte Übersicht über:

  • Sitz und Anschrift des Kostenträgers
  • Institutionskennzeichen der Kasse
  • elektronische Datenannahmestelle beziehungsweise Abrechnungsdienstleister
  • abweichende Annahmestellen für Papierunterlagen
  • relevante Postanschriften

Wir pflegen und aktualisieren die hinterlegten Informationen regelmäßig und mit großer Sorgfalt. Dennoch können sich Zuständigkeiten, Institutionskennzeichen oder Annahmestellen kurzfristig ändern. Auch technische Fehler lassen sich nicht vollständig ausschließen. Maßgeblich sind daher immer die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers.

Einleitung

Als kostenlosen Service stellen wir diese Suche bereit. Sie finden damit die gesetzliche Krankenkasse oder die zugehörige Pflegekasse, das Institutionskennzeichen der Kasse, die typische Datenannahmestelle sowie Hinweise zum elektronischen Weg (DTA-Verfahren) und zum Postversand.

Die Nutzung ist unverbindlich und ohne Anmeldung.

So nutzen Sie die Suche

  1. Geben Sie den Kassennamen ein (z. B. AOK, BARMER, IKK classic) oder die IK der Kasse.
  2. Wählen Sie bei regionalen Kassen das Bundesland – bei „AOK“ und „Bayern“ erscheint nur die AOK Bayern inklusive Pflegekasse.
  3. Optional filtern Sie nach Kassenart. Für Kranken- und Pflegekasse zusammen lassen Sie den Filter auf „alle“.
  4. In der Trefferliste sehen Sie Sitz, Kassen-IK, DAV, DAV-IK (Dienstleister) und die üblichen DTA-Angaben nach SGB V bzw. § 105 SGB XI.

Gesucht wird die IK der Kasse (Kassensitz-IK, auf der eGK als Institutionskennzeichen der Kasse erscheint). Die IK des Abrechnungsdienstleisters ist extra gekennzeichnet und wird nicht als Kassen-IK verwendet.

Was die Auskunft enthält

  • Name und Sitz der Krankenkasse bzw. Pflegekasse
  • Institutionskennzeichen der Kasse
  • Abrechnungsdienstleister / Datenannahmestelle (DAV) und DAV-IK
  • Hinweise zum Post- und Belegweg, sofern er vom Hauptsitz abweicht
  • Orientierung, für welche Pflegeleistungen oft DTA gewünscht wird (§ 36, § 37 Abs. 3, § 40, § 41 SGB XI; § 39 und § 45b kassenabhängig)

Wichtiger Hinweis

Diese Seite ersetzt nicht die amtliche Kostenträgerdatei. Verbindlich für den Datenaustausch sind die jeweils aktuellen Dateien der Kassenartenverbände auf www.gkv-datenaustausch.de. Vor dem Versand einer Abrechnung prüfen Sie bitte IK, Annahmestelle und Verfahren in der für Sie geltenden Kostenträgerdatei.

Name und Bundesland gelten zusammen: „AOK“ + Bayern zeigt nur AOK Bayern (Krankenkasse und Pflegekasse). Beispiele: AOK Bayern · Pflegekasse BARMER · 186710503 (PK AOK BW) · alle Pflegekassen

Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Kostenträgerdateien auf gkv-datenaustausch.de.

FAQ Kostenträgersuche

Nein. Bei einer Vollabrechnung hinterlegt der Dienstleister Kostenträger, Datenannahme und Postweg selbst. Sie müssen die Stellen dann nicht selbst anschreiben. Trotzdem lohnt es sich, den Kostenträger bei Ihnen von Anfang an richtig anzulegen (Kassen-IK, DAV, ggf. abweichende Papierannahme). Wechseln Sie später auf Direktabrechnung oder ein anderes System, können Sie sofort weiterarbeiten und sparen sich die nachträgliche Korrektur.
Die Kassen-IK kennzeichnet die Krankenkasse oder Pflegekasse (Kassensitz, oft auf der eGK). Die DAV-IK gehört zum Abrechnungsdienstleister bzw. zur Datenannahmestelle. Viele Kassen teilen sich dieselbe DAV-IK. In der Suche ist das getrennt ausgewiesen.
Die AOKs sind regional. „AOK“ plus Bayern zeigt nur die AOK Bayern und ihre Pflegekasse – nicht AOK Baden-Württemberg oder AOK PLUS.
Ja. Es sind eigene Einträge, oft mit eigener Pflege-IK (häufig 18… statt 10…). DTA-Hinweise zur Pflege stehen beim Pflegekassen-Treffer.
Nein. Verbindlich ist die aktuelle Kostenträgerdatei der jeweiligen Kassenart auf gkv-datenaustausch.de. Die Suche ist eine Orientierungshilfe für die Anlage und den Überblick.
Manche Kassen nehmen den elektronischen Datensatz an einer Stelle entgegen und Papierbelege, Unterschriften oder Begleitzettel an einer anderen. Beides sollte im System getrennt hinterlegt sein.
Nein. Gelistet sind Hauptsitz bzw. typische Annahmewege, keine einzelnen Geschäftsstellen.
Nein. Die stehen im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur bzw. in der Kostenträgerdatei Pflege, nicht in dieser Übersicht.
Wir gleichen die Liste in regelmäßigen Abständen ab. DAV-Wege können sich quartalsweise ändern. Stimmen Angaben nicht oder tritt ein Fehler auf, schreiben Sie uns bitte.
Die Suche läuft im Browser. Suchbegriffe gehen nicht an Krankenkassen oder Dienstleister. Es gelten die üblichen Serverprotokolle und unsere Datenschutzerklärung.
Die Felder entsprechen dem üblichen Bedarf (IK, DAV, Postweg). Feldnamen und Pflichtangaben unterscheiden sich je Software. Im Zweifel die Hilfe des Herstellers oder des Abrechnungsdienstleisters nutzen.
Häufige Ursachen: DAV-IK statt Kassen-IK, veraltete Annahmestelle, falsches Verfahren (DTA/Papier) oder ein Leistungsbereich, den diese Stelle nicht annimmt. Zuerst Kostenträgerdatei und Software-Stammdaten prüfen.

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